Praxisbegleitende Fortbildung

Qualifizierte Tagesmütter müssen laut Qualifizierungskonzept eine jährliche praxisbegleitende Fortbildung von insgesamt 20 Unterrichtseinheiten absolvieren. Die Praxisbegleitende Fortbildung gliedert sich in verschiedene Einzeltermine über das Jahr verteilt. Beginn ist das Jahr nach Abschluss von Kurs IV. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist vom Gesetzgeber vorgegeben und somit Pflicht.  Voraussetzung für die Verlängerung der Pflegeerlaubnis ist, dass Sie jeweils 20 Unterrichtseinheiten pro Jahr absolviert haben. Tagespflegepersonen, die die 300 Unterrichteinheiten noch nicht absolviert haben, können freiwillig teilnehmen.

Diese Unterrichtseinheiten können in Form von Vorträgen aus aktuellen Themen der Tagespflege wahrgenommen werden. Es können je nach Bedarf Themen aus den Bereichen der Förderung von Kindern, dem Kinderschutz, der Kooperation und Kommunikation zwischen Tagespflegepersonen und Eltern, Arbeitsbedingungen der Tagespflege, rechtliche Rahmenbedingungen u.a. sein. (Qualifizierungskonzept Kindertagespflege 2011, S. 5).

Vortragsangebote für Tagespflegepersonen

Zu Beginn des Jahres gibt das Tagesmütternetz eine Liste mit Vortragsangeboten heraus, man findet sie dann in unserem Veranstaltungskalender. Die Tagespflegepersonen können auch Vorträge in ihrem Umfeld besuchen, sofern sie Tagespflegerelevante Inhalte haben. Das Tagesmütternetz, die Familientreffs, die Volkshochschule und weitere Bildungsträger bieten immer wieder interessante Themen an.

Kollegiale Beratung

Eine weitere Möglichkeit der praxisbegleitenden Fortbildung ist die kollegiale Beratung. Es werden im Bodenseekreis mehrere regionale Gruppen angeboten. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Tagespflegefachfrau nach der Gruppe in Ihrer Region. Die Treffen werden von einer pädagogischen Fachkraft moderiert, die eine sogenannte „kollegiale Beratung“ anbieten wird. Die Teilnehmer haben hier die Möglichkeit verschiedene Problemstellungen zu besprechen. Die Gruppen sind geschlossen, sie müssen sich dazu bei Ihrer zuständigen Tagespflegfachfrau anmelden.

Der einzelnen Tagespflegeperson bleibt es jeweils freigestellt, ob sie beide Angebote, also die Teilnahme an regionalen Gruppen und den Besuch von Vorträgen in Anspruch nehmen, oder die 20 Unterrichtseinheiten jährlich ausschließlich über Vorträge abdecken möchte.

Zusammenarbeit mit Tagespflegefachfrau

Mit der Tagespflegefachfrau Ihres Bereichs können Sie besprechen wie Sie Ihre praxisbegleitende Fortbildung absolvieren möchten. Bei ihr liegt auch die Verantwortung zu überprüfen, ob Sie die 20 UE pro Jahr nachweisen können.

Werden Vorträge selbst ausgesucht, muss vorher Rücksprache mit der Tagespflegefachfrau gehalten werden. Alle Vorträge sollten Sie sich beim Veranstalter bescheinigen lassen.

Ausbildung zur Tagesmutter

Für Informationen zur Ausbildung zur Tagesmutter wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt.